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AGB der ntm logistics GmbH

Geschäftsführer
Lukas Papenbrock
Fritz Papenbrock

Kontakt
Tel.: + 49(0)2202-817918-7
Mob.: + 49(0)1512-3016748
Fax: + 49(0)2202-817918-1

E-Mail: lp@ntm-logistics.de
E-Mail for invoices: invoice@ntm-logistics.de

Anschrift
ntm logistics GmbH, Forststr. 4, D 51519 Odenthal

Konditionen
Wir arbeiten ausschließlich auf Basis der ADSp, jeweils neuester Fassung. Wir weisen Sie darauf hin, dass die ADSp Haftungsregelungen enthalten, welche mitunter von der gesetzlichen Standardregelung abweichen können.
Umsatzsteuern./VAT: DE322649757

Kontoverbindung
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE27 3705 0299 0311 5766 34
BIC: COKSDE33XXX

FINANZAMT BERGISCH GLADBACH
Steuernummer: 204/5771/1562
USt-IdNr. DE 322649757

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017
(ADSp 2017).

Diese beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in
Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25 Million bzw. 2,5
Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen
Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg. Die ADSp 2017
können Sie auf unserer Website unter www.ntm-logistics.de herunterladen.

Es gelten außerdem die folgenden Bedingungen:

Bei Unterwegsaufenthalten jeglicher Art sind wir sofort zu verständigen. Ladungssicherung und stückzahlmäßige Übernahme gilt als vereinbart. Kundenschutz ist ebenfalls vereinbart und integraler Bestandteil dieses Vertrages.

Sie bestätigen ausdrücklich, dass Sie alle gesetzlichen Bestimmungen zum ordnungsgemäßen Transport auf der gesamten Reise bis Empfänger erfüllen sowie die dafür notwendigen Genehmigungen und Ausrüstungen besitzen und mitführen.

Transport-Versicherung wird von Ihnen zu Ihren Lasten bei einem europäischen Versicherer eingedeckt.

Ausschlussklauseln Ihrer bestehenden Transport-Versicherung sind uns schriftlich, vor der Auftragsannahme, zu melden.

Des Weiteren bestätigen Sie, dass Sie das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr (GüKBiLLBG) vom 7.9.2001 im vollen Umfange uneingeschränkt einhalten und sich bei Zuwiderhandlungen zum vollen Schadensersatz verpflichten, ohne Haftungsbeschränkungen nach HGB geltend zu machen.

Dies gilt ausdrücklich auch dann, soweit Sie zur Ausführung dieses Auftrages Dritte einschalten und/oder beauftragen. Bei nicht termingerechter Fahrzeuggestellung bzw. Verweigerung der Ladestelle das gestellte Fahrzeug zu beladen (z.B. durch Gerüche/Schmutz) erfolgt Ersatzbeschaffung durch uns zu Ihren Lasten, ohne dass es einer weiteren Abmahnung unsererseits bedarf.

EURO-Flach- und Gitterboxpaletten sind bei der Ladungsübernahme zu tauschen. Findet kein Palettentausch statt, liefert der Auftragnehmer die Lademittel innerhalb 7 Tagen frachtfrei bei der Ladestelle an. Sollte dies nicht termingerecht erfolgen ist die ntm logistics GmbH berechtigt je EURO-Flachpalette € 13,00 zzgl. MWSt bzw. EURO-Gitterboxpalette € 110,00 zzgl. MWSt zu berechnen. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt € 25,00 je Vorgang.
Abweichend von §§ 431, 449 HGB ist ein Haftungshöchstbetrag von SZR 8,33 pro kg vereinbart. Im Schadensfalle erklären wir Ihnen hiermit gleichzeitig und höchst vorsorglich die Aufrechnung nach § 389ff BGB. Mit Annahme des Beförderungsvertrages gelten die vorgenannten Bedingungen als einvernehmlich vereinbart.

Der Auftrag hat auch ohne Gegenbestätigung Ihrerseits volle Gültigkeit! Bei Nichteinhaltung des Vertrages, in Teilen oder in Gänze behalten wir uns Regressansprüche Ihnen gegenüber vor.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht sowie im Weiteren das HGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Änderungen bedürfen der Schriftform. Wir arbeiten ausschließlich nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).Standgeld wird angemessen der zu verladenen Ware und den Umständen gezahlt.Im Normalfall halten wir uns vor dass 3 Stunden für Be- sowie Entladung frei.

Das Zahlungsziel beträgt 45 Tage
Diese Frist beginnt bei Eingang der Rechnung sowie allen benötigten Abliefernachweisen (Frachtbrief bzw. CMR sowie dem Liefersschein)

 Mit freundlichen Grüssen
ntm logistics GmbH

Vom Transport generell ausgeschlossen sind Waffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes
oder Kriegswaffenkontrollgesetzes, lebende Tiere und leicht verderbliche Güter, Sendungen mit
einer Höhe von über 2,40 m und Sendungen mit einer Länge von über 6 m sowie gefährliche Güter
und Verpackungsarten, die speziellen Gefahrgutbestimmungen beim Transport unterliegen (u. a.
Klassen 1 und 7).

Gefahrgüter der Klasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S werden jedoch im Rahmen der Regellaufzeit
zugestellt, mit Ausnahme der Stoffe und Gegenstände, die einer weiteren Bestimmung (z. B.
Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz und anderen) unterliegen.

Der Palettentausch bei B2C-Sendungen ist ausgeschlossen. 


1. Nachstehend aufgeführte Zusatzleistungen werden je nach Vereinbarung berechnet:

a) Gebühr für Versendernachnahmen
b) Avisgebühren
c) Selbstabholungsgebühr
d) Lagergeld für Güter normalen Umfangs
e) Erstellung von Rechnungen für Empfänger, die nicht zur sofortigen Zahlung bereit sind.
f) Nachträgliche Verfügung des Versenders (z. B. Änderungen der Frankatur) und
Anweisungen des Empfängers
g) Beschaffung eines Abliefernachweises
h) Palettentauschgebühr für
- genormte Flachpaletten
- genormte Gitterboxpaletten
i) Gebühren für gefährliche Güter
j) Verwiegen von Gütern sowie Aufmessen von Sperrgütern nach Zeit und Aufwand
k) Stand- und Wartezeiten von mehr als einer halben Stunde

- Anmeldung der Sendung telefonisch oder per E-Mail / Fax
- Packstückmarkierung mit speziellen VALUE-Labeln
- Einzelne Packstücke dürfen maximal 2,00 m hoch, 5,00 m lang und 2,20 m breit sein

Das Entgelt wird bei den Frankaturen „frei" und „frei Haus“ dem Versender, bei „unfrei“ dem Empfänger berechnet.

Im Falle der Nichtzahlung bei „Unfrei“-Sendungen durch den Empfänger sind wir nicht verpflichtet, diesen zu verklagen. Für das Entgelt und alle Kosten, unabhängig von der Frankatur, bleibt es bei der Haftung des Auftraggebers.  

Ausgenommen von den Laufzeitaussagen sind:
- Versendernachnahmen
- Neutralitätsaufträge
- Avis- oder Selbstabholersendungen
- Inselverkehre
- Zollgut

Voraussetzungen
Die angebotene Leistung setzt voraus:

- geordnete Verkehrsverhältnisse
- Bereitstellung zur vereinbarten Abholzeit
- beförderungsgeeignete Verpackung
- korrekte Absenderangabe, Adressierung und Markierung auf allen Packstücken
- ordnungsgemäß ausgefüllter Speditionsauftrag, ggf. Ausfuhr- und Zolldokumente
- Annahmebereitschaft beim Empfänger von Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr
- bei Abholaufträgen Versandbereitschaft beim Lieferanten von Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr 

Änderungen vorbehalten. Gültig bis 18.06.2021